11/14/2024 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Fachkunde Strahlenschutz: Alle fünf Jahre aktualisieren!

Nicht vergessen: Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Fachkunde im Strahlenschutz.
§ 48 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung verpflichtet Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Hierfür sind entsprechende, von der jeweilig zuständigen Stelle anerkannte Kurse zu absolvieren. Die zuständige Stelle für die Kursanerkennung ist in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, wenn der Kursveranstalter seinen Sitz in Bayern hat.

Verschiedene Kurse zur Aktualisierung

Um die Aktualisierung durchzuführen, gibt es für Zahnärztinnen und Zahnärzte verschiedene Möglichkeiten.

  • Der gängigste Weg ist hier die Teilnahme an einem von der jeweilig zuständigen Stelle anerkannten Aktualisierungskurs.
  • Sie kann aber zum Beispiel auch in Kursen durchgeführt werden, die ausreichend strahlenschutzrelevante Themen beinhalten und entsprechend anerkannt sind. Solche Kurse bietet unter anderem die eazf GmbH an. Sie sind im Kursprogramm des Fortbildungsinstituts ausgewiesen mit dem Hinweis „unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz konzipiert“.
  • Darüber hinaus kann die Fachkunde auch bei verschiedenen in Bayern stattfindenden Zahnärztetagen oder vergleichbaren Veranstaltungen aktualisiert werden, sofern diese dementsprechend anerkannt sind. Hier sollte vorab aber der jeweilige Kursveranstalter, beispielsweise der zahnärztliche Bezirksverband oder die eazf, zu Informationen über die Voraussetzung der Teilnahme kontaktiert werden.

Aktualisierung für Praxispersonal

Auch für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnarzthelfer/-innen (ZAH) sowie sonstige berechtigte Personen, die im Besitz der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz sind, gilt die Verpflichtung der Aktualisierung gem. § 49 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen auch hier mindestens alle fünf Jahre durch einen von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.

Zeitpunkt der Aktualisierung nicht verpassen

Als Stichtag für die fünfjährige Frist gilt das Tagesdatum des Erwerbs der Fachkunde/Kenntnisse beziehungsweise das Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.

Eine Liste mit von der BLZK anerkannten Kursen in Bayern finden Sie hier:

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern (PDF | 235 KB)

Kontakt bei Fragen zur Aktualisierung

Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Tel.: 089 230211-352

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