Zulassung zum Fachgespräch
Weiterzubildende können den formlosen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsgespräch frühestens drei Monate vor Abschluss der gesamten Weiterbildungszeit bei der BLZK stellen, § 10 Abs. 2 WBO. Antragsberechtigt sind nur Zahnärzte, die Mitglied eines bayerischen Zahnärztlichen Bezirksverbands (ZBV) sind.
Weiterbildung Kieferorthopädie
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Approbationsurkunde (in beglaubigter Abschrift)
- alle Zeugnisse und Nachweise über die Ableistung und die Inhalte der Weiterbildung
- Lebenslauf
- Liste der hauptsächlich behandelten Patienten (50) mit Kurzangabe der Anomalie und des Behandlungsstatus
- Liste der 12 Patientenfälle gemäß Anhang zu 4.2 der Richtlinien
- Kopien der Curriculumzertifikate
Das Prüfungsgespräch findet vor dem Prüfungsausschuss Kieferorthopädie statt.
Die Gebietsbezeichnung lautet seit 01.01.2004: Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie.
Weiterbildung Oralchirurgie
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf
- Approbationsurkunde (in beglaubigter Abschrift)
- alle Zeugnisse und Nachweise über die Ableistung und die Inhalte der Weiterbildung
- Operationskatalog (Aufstellung der vom Weiterzubildenden ausgeführten Operationen mit Angabe des Zeitraums und mit Unterschrift des Weiterbilders)
Bitte beachten Sie auch Folgendes bei der Erstellung des OP-Katalogs:
Der OP-Katalog ist bei Antragstellung nach Vorgabe der Richtlinien, Anhang 2, vorzulegen. Hier finden Sie das Formular, verfügbar im Word- und im PDF-Format, zu Ihrer Verwendung:
OP-Katalog Formular (DOCX | 18 KB)
OP-Katalog Formular (PDF | 79 KB)
Das Prüfungsgespräch findet vor dem Prüfungsausschuss Oralchirurgie statt.
Die Gebietsbezeichnung lautet seit 01.01.2004: Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie.