Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (Fachkunderichtlinie) im Jahr 2006 wird im Rahmen des Zahnärztlichen Staatsexamen ausschließlich die Fachkunde in dem Anwendungsgebiet 1 „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie erworben.
Zahnärzte, die das Verfahren der Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung anwenden wollen, müssen die Fachkunde separat in einem geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs erwerben (s.Tabelle).
Sachkunde ist Voraussetzung
Die Kurse zum Erwerb der „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung”, welche aktuell von der Bayerischen Landeszahnärztekammer anerkannt wurden, richten sich ausschließlich an Zahnärzte, die bereits in der Praxis oder im Rahmen der Weiterbildungen Kieferorthopädie die Sachkunde (25 dokumentierte Untersuchungen) erworben haben.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Spezialkurs ist es erforderlich, zusammen mit der durch einen fachkundigen Zahnarzt bescheinigten Sachkunde, die entsprechende Fachkundebescheinigung bei der jeweilig zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, zu beantragen.
Fachkundebescheinigung beantragen
Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs soll für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz