Röntgeneinrichtung

Der Betrieb eines Röntgengeräts in der Zahnarztpraxis muss mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme (auch Betreiberwechsel) dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) gemeldet werden.

Für die Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei dem Gewerbeaufsichtsamt finden Sie weiterführende Links im QM-Online der BLZK unter Kapitel D06b04.

Ein Formular für die Meldung bei der RBZ finden Sie unter Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte

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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Die RBZ in Nürnberg hat die Aufgabe, die Qualitätssicherung der zahnärztlichen Röntgengeräte in Bayern gemäß der Röntgenverordnung zu überprüfen.

Hier finden Sie folgende Informationen:

  • Prüfungsablauf
  • Formblätter und Dokumente
  • Ansprechpartner und Anfahrtsplan

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