Vollversammlung
Was ist die Vollversammlung der BLZK?
Die Vollversammlung (VV) ist das Hauptorgan der Kammer. Das Parlament der bayerischen Zahnärzte besteht aus 70 Delegierten der Zahnärztlichen Bezirksverbände sowie aus denjenigen Mitgliedern des Vorstands, die nicht aus der Mitte der Delegierten gewählt wurden.
Welche Aufgaben hat die VV?
Die Aufgaben der Vollversammlung sind in der Satzung der BLZK geregelt. Zentrale Aufgabe ist die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der BLZK. Die VV gibt den Rahmen für die Arbeit der zahnärztlichen Selbstverwaltung vor.
Die Vollversammlung wählt ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ihr obliegt die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie vier weiterer Mitglieder des Vorstands der BLZK aus ihrer Mitte.
Wann tagt die VV?
Die Vollversammlung ist vom Präsidenten jährlich mindestens einmal einzuberufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die aktuelle Wahlperiode endet 2026. Die Konstituierende Vollversammlung für die derzeitige Amtsperiode trat am 3. Dezember 2022 zusammen.
Wer kann an der VV teilnehmen?
Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich (§ 15 Satzung der BLZK). Das heißt, jeder Zahnarzt, aber auch jeder andere Interessierte kann an der Vollsammlung teilnehmen. Ort und Zeit der jeweiligen Sitzung werden in der vorläufigen Tagesordnung der Vollversammlung (PDF | 450 KB) festgelegt und veröffentlicht.
Wer kann Delegierter der VV werden?
Die Delegierten arbeiten ehrenamtlich. Die Delegierten werden in den acht Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) in Bayern gewählt. Laut Wahlordnung der BLZK werden die Kandidaten von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen (§ 8).