09/30/2021 | Nachrichten | eHBA
eHBA: Haben Sie Ihren Ausweis schon?
Alle niedergelassenen, angestellten und die übrigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diesen Beruf ausüben und Mitglied der Kammer sind, haben Anspruch auf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die BLZK ist zuständig für das Antragsverfahren. Sie führt es für die bayerischen Zahnärzte seit Mitte letzten Jahres durch.
Liegen die Unterlagen noch vor?
Allerdings haben nach wie vor nicht alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern den benötigten Ausweis. Die Rückmeldungen bei der BLZK zeigen, dass die von der BLZK übersandten Unterlagen häufig nicht (mehr) vorliegen. Wer also die Unterlagen für das Antragsverfahren braucht, kann sie per Mail anfordern:
blzkmgv@blzk.de
Antragsverfahren vollständig abgeschlossen?
Es scheint aber auch immer wieder vorzukommen, dass das Antragsverfahren nicht vollständig abgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere für die Schritte 7 bis 10:
Step-by-Step zum eHBA: Schaubild mit Erklärungen, Schritte 7 bis 10
Wer sich noch einmal umfassend über den eHBA sowie den Ablauf und den Abschluss des Antragsverfahrens informieren will, findet hier ein Schaubild mit ausführlichen Erklärungen:
www.blzk.de/ehba-schaubild