Schlichtungsstelle der BLZK

Mediationsverfahren für eine außergerichtliche Schlichtung

Ziel des Verfahrens ist die gütliche und rechtsverbindliche Beilegung von Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis. Nicht nur behauptete Behandlungsfehler, sondern sämtliche Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient können „geschlichtet“ werden.

Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Juristen mit Mediatorenausbildung und einem Zahnarzt mit langjähriger Berufserfahrung. Neben der juristischen Unterstützung ist also auch der zahnmedizinische Sachverstand gewährleistet.

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, kann sich im Vorfeld beraten lassen. Die Schlichtungsstelle ist unter Telefon 089 230211-364 erreichbar. Weitere Kontaktdaten der Schlichtungsstelle befinden sich im Kasten „Ansprechpartner” rechts auf dieser Seite.

Die Schlichtung wird in München und – jetzt auch dauerhaft – in Nürnberg angeboten.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren. Erst wenn die Zustimmung beider Parteien (Zahnarzt und Patient) vorliegt, wird eine Gebühr von EUR 400,00 fällig, die möglicherweise von den Rechtschutzversicherern übernommen wird. Erzielen Patient und Zahnarzt im Laufe des Verfahrens keine Einigung, kann die Gebühr nach Ermessen der Schlichtungsstelle reduziert werden. Um soziale Härten zu vermeiden, können auf Antrag die Verfahrenskosten ganz oder teilweise erlassen werden.

Wie wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt?

Einleitung des Verfahrens

Der Antragsteller muss lediglich im Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (PDF | 354,5 KB) der Schlichtungsstelle den Sachverhalt darstellen und begründen. Der Antragsgegner wird dann vom Vorsitzenden der Schlichtungsstelle über den Antrag informiert. Innerhalb von drei Wochen muss der Antragsgegner das schriftliche Einverständnis zur Schlichtung erteilen.

Vorbereitung für die Schlichtung

Die Behandlungsunterlagen (Karteikarte, Röntgenbilder, Modelle etc.) werden von den Parteien vorgelegt, die auch Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird ein Termin für das Vermittlungsgespräch vereinbart.

Vermittlungsgespräch

Das Vermittlungsgespräch soll spätestens vier Wochen nach der vollständigen Einreichung der Unterlagen erfolgen. Es findet in München oder Nürnberg statt.

In dem Gespräch wird das Verfahren selbst erneut erläutert. Die Parteien stellen den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar. Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs wird mit Hilfe des juristischen Vermittlers und des zahnärztlichen Beisitzers versucht, eine Lösung zu finden.

Die Lösung finden die Parteien selbst, sie wird nicht durch die Schlichtungsstelle vorgegeben. Die Einigung wird noch in der Sitzung protokolliert, eine Vereinbarung wird geschlossen und von den Parteien unterschrieben.

Innerhalb von zwei Wochen besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu widerrufen. Erfolgt kein Widerruf, haben die Parteien eine rechtsverbindliche Einigung geschlossen.

Der zahnärztliche Beisitzer kann den Patienten im Rahmen des Vermittlungsgesprächs kurz untersuchen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene in die Untersuchung einwilligt.

Ziele und Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren soll bayerischen Zahnärzten und ihren Patienten die Möglichkeit geben, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Ganz bewusst wurde das Schlichtungsverfahren weit gefasst, um nicht nur Behandlungsfehler, sondern alle anderen Probleme aus dem Behandlungsverhältnis „schlichten“ zu können. Das Verfahren ist im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren kostengünstiger und wesentlich schneller.

Bestenfalls kann der Konflikt dahingehend gelöst werden, dass Zahnarzt und Patient wieder in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis miteinander umgehen.

Ansprechpartner

Vorsitzende der Schlichtungsstelle
RAin Susanne Ottmann-Kolbe
Tel.: 089 230211-364
Fax: 089 230211-365

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Schlichtungsstelle
Kumari Gschwender
Tel.: 089 230211-364
Fax: 089 230211-365

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Schlichtungsstelle
Aylin Schneider
Tel.: 089 230211-362
Fax: 089 230211-363

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Downloads

Artikel im BZB und BZBplus

„Niederschwellig zu einer Einigung finden“
Dr. Michael Tewes über das Schlichtungsverfahren der BLZK
BZB 11/2024, S. 28-29

„Schneller und unbürokratischer“
Prof. Dr. Dr. Mark Farmand über das Schlichtungsverfahren der BLZK
BZB 10/2024, S. 14-15

Kürzer und kostengünstiger
Zwei zahnärztliche Beisitzer zum Schlichtungsverfahren der BLZK
BZB 4/2022, S. 20-21

Schlichten statt Richten
So arbeitet die Schlichtungsstelle
BZBplus 5/2021, S. 12

Schaubild zum Schlichtungsverfahren der BLZK

Schaubild zum Schlichtungsverfahren der BLZK

So verläuft ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

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