BLZK-News

BLZK über den Tag der Deutschen Einheit geschlossen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 7. Oktober wieder erreichbar

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist über den Tag der Deutschen Einheit am 3. und 4. Oktober geschlossen. In dieser Zeit ist die Körperschaft telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Stellenanzeigen, Praxisanzeigen und Famulatureinträge werden nicht freigegeben.

Ab 7. Oktober 2024 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLZK wieder für Sie da.


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Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres etwa 20 bis 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre sind. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!


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Aktualisierung der Röntgenfachkunde – Anmeldung noch bis 9. Oktober

65. Bayerischer Zahnärztetag in München

Der 65. Bayerische Zahnärztetag vom 24. bis 26. Oktober in München steht unter dem Leitthema „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Zahnärzte können außerdem am Freitag, 25. Oktober, die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Achtung: Für die Teilnahme ist eine separate Anmeldung bis zum 9. Oktober notwendig.

Themen


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Frontzahntrauma

GOZ aktuell

Unfälle mit Zahnbeteiligung kommen in allen Altersgruppen vor und können weitreichende Folgen haben. Ein Frontzahntrauma beeinflusst sowohl Funktion als auch Ästhetik des Gebisses. Zahnhartsubstanz oder sogar der Zahnnerv können geschädigt werden, Zahnlockerungen und Zahnverschiebungen oder im schlimmsten Fall der vollständige Verlust eines Frontzahnes können eintreten. Das therapeutische Vorgehen bei einem Frontzahntrauma umfasst sämtliche Fachbereiche der Zahnmedizin.

Im Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer wird häufig nachgefragt, welche neuen zahnmedizinischen Maßnahmen als Analogleistungen berechnet werden können. Dieser Artikel informiert über die analoge Berechnung von Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit einem Frontzahntrauma. Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2024 als PDF lesen (509 KB)


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BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl fordert: „Das Cannabisgesetz muss schleunigst zurückgenommen werden.“

Aktuelle Studie belegt: Cannabiskonsum erhöht das Krebsrisiko

München – Seit dem 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabisgesetz (CanG) in Kraft: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes haben verschiedene Organisationen und Körperschaften aus dem Gesundheitswesen, darunter auch die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro), vor der Legalisierung von Cannabis gewarnt. Neben den Gefahren für die Mundgesundheit kommt laut einer neuen Studie des Head and Neck Center der University of Southern California (USA)[1] hinzu, dass Erwachsene mit Cannabisabhängigkeit ein wesentlich höheres Risiko haben, an Kopf-Hals-Tumoren zu erkranken als Nichtkonsumenten.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, fordert, das Cannabisgesetz schleunigst zurückzunehmen: „Leider hat die Ampelregierung des Bundes bereits vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes alle Warnungen von Fachleuten konsequent ignoriert. Jegliche Gefahren für die Mundgesundheit wie beispielsweise ein erhöhtes Risiko, an Parodontitis zu erkranken, wurden von der Bundesregierung billigend in Kauf genommen. Die neuesten Studien zeigen nun, dass zu den schon bekannten Gefahren auch noch ein erhöhtes Krebsrisiko hinzukommt. Wir erneuern daher unseren dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, das Cannabisgesetz schleunigst zurückzunehmen.“

Wohl weiter: „Nach der durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Ende 2022 eingeführten strikten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen war das Cannabisgesetz im April 2024 bereits das zweite Gesetzesvorhaben, das mit einer erheblichen Verschlechterung der parodontalen Gesundheit der Bevölkerung verbunden ist. Mit einer Zurücknahme des Cannabisgesetzes könnte die Ampelregierung diese Fehleinschätzung zumindest teilweise wieder korrigieren.“


[1] Gallagher TJ, Chung RS, Lin ME, Kim I, Kokot NC. Cannabis Use and Head and Neck Cancer JAMA Otolaryngol Head Neck Surg. Published online August 8, 2024. doi:10.1001/jamaoto.2024.2419


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Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Erstschulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Aktualisierungsschulungen in Präsenz oder online

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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02.10.2024 | Nachrichten
BLZK über den Tag der Deutschen Einheit geschlossen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 7. Oktober wieder erreichbar

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist über den Tag der Deutschen Einheit am 3. und 4. Oktober geschlossen. In dieser Zeit ist die Körperschaft telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Stellenanzeigen, Praxisanzeigen und Famulatureinträge werden nicht freigegeben.

Ab 7. Oktober 2024 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BLZK wieder für Sie da.


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30.09.2024 | Nachrichten
Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres etwa 20 bis 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre sind. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!


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26.09.2024 | Nachrichten
Aktualisierung der Röntgenfachkunde – Anmeldung noch bis 9. Oktober

65. Bayerischer Zahnärztetag in München

Der 65. Bayerische Zahnärztetag vom 24. bis 26. Oktober in München steht unter dem Leitthema „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Zahnärzte können außerdem am Freitag, 25. Oktober, die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren. Achtung: Für die Teilnahme ist eine separate Anmeldung bis zum 9. Oktober notwendig.

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17.09.2024 | Nachrichten
Frontzahntrauma

GOZ aktuell

Unfälle mit Zahnbeteiligung kommen in allen Altersgruppen vor und können weitreichende Folgen haben. Ein Frontzahntrauma beeinflusst sowohl Funktion als auch Ästhetik des Gebisses. Zahnhartsubstanz oder sogar der Zahnnerv können geschädigt werden, Zahnlockerungen und Zahnverschiebungen oder im schlimmsten Fall der vollständige Verlust eines Frontzahnes können eintreten. Das therapeutische Vorgehen bei einem Frontzahntrauma umfasst sämtliche Fachbereiche der Zahnmedizin.

Im Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer wird häufig nachgefragt, welche neuen zahnmedizinischen Maßnahmen als Analogleistungen berechnet werden können. Dieser Artikel informiert über die analoge Berechnung von Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit einem Frontzahntrauma. Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2024 als PDF lesen (509 KB)


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16.09.2024 | Pressemeldungen
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl fordert: „Das Cannabisgesetz muss schleunigst zurückgenommen werden.“

Aktuelle Studie belegt: Cannabiskonsum erhöht das Krebsrisiko

München – Seit dem 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabisgesetz (CanG) in Kraft: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal. Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes haben verschiedene Organisationen und Körperschaften aus dem Gesundheitswesen, darunter auch die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro), vor der Legalisierung von Cannabis gewarnt. Neben den Gefahren für die Mundgesundheit kommt laut einer neuen Studie des Head and Neck Center der University of Southern California (USA)[1] hinzu, dass Erwachsene mit Cannabisabhängigkeit ein wesentlich höheres Risiko haben, an Kopf-Hals-Tumoren zu erkranken als Nichtkonsumenten.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, fordert, das Cannabisgesetz schleunigst zurückzunehmen: „Leider hat die Ampelregierung des Bundes bereits vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes alle Warnungen von Fachleuten konsequent ignoriert. Jegliche Gefahren für die Mundgesundheit wie beispielsweise ein erhöhtes Risiko, an Parodontitis zu erkranken, wurden von der Bundesregierung billigend in Kauf genommen. Die neuesten Studien zeigen nun, dass zu den schon bekannten Gefahren auch noch ein erhöhtes Krebsrisiko hinzukommt. Wir erneuern daher unseren dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, das Cannabisgesetz schleunigst zurückzunehmen.“

Wohl weiter: „Nach der durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Ende 2022 eingeführten strikten Budgetierung zahnärztlicher Leistungen war das Cannabisgesetz im April 2024 bereits das zweite Gesetzesvorhaben, das mit einer erheblichen Verschlechterung der parodontalen Gesundheit der Bevölkerung verbunden ist. Mit einer Zurücknahme des Cannabisgesetzes könnte die Ampelregierung diese Fehleinschätzung zumindest teilweise wieder korrigieren.“


[1] Gallagher TJ, Chung RS, Lin ME, Kim I, Kokot NC. Cannabis Use and Head and Neck Cancer JAMA Otolaryngol Head Neck Surg. Published online August 8, 2024. doi:10.1001/jamaoto.2024.2419


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12.09.2024 | Nachrichten
Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Erstschulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Aktualisierungsschulungen in Präsenz oder online

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

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Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

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