BLZK-News

Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR

Melden Sie sich jetzt noch schnell für den 12. Februar an

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar ab 18.00 Uhr im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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Was tun gegen Zahnschmerzen?

BLZK gibt Tipps zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar

München – Er kann pulsierend sein, stechend, ziehend oder pochend: Zahnschmerz. Es gibt verschiedene Ursachen dafür wie Karies, eine Wurzelentzündung oder Parodontitis. Aber zum Beispiel auch kaputte Füllungen, Kieferverspannungen oder Nasennebenhöhlenentzündungen stecken manchmal dahinter. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar Tipps, wie Sie die Beschwerden im Mund lindern können.

Wenn ein Zahn schmerzt, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis. Dann kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt abklären, was die Zahnschmerzen verursacht, und diese gegebenenfalls sofort behandeln. „Informieren Sie das Praxisteam schon am Telefon darüber, dass Sie Schmerzen haben. So bekommen Sie schnellstmöglich einen Termin. Bei unerträglichen Zahnschmerzen an Wochenenden oder Feiertagen steht immer ein zahnärztlicher Notdienst zur Verfügung. Sie finden ihn unter notdienst-zahn.de oder in der Tageszeitung“, so Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK.

Rezeptfreie Schmerzmittel

Damit die Schmerzen bis zum Zahnarztbesuch erträglich sind, können Sie zu rezeptfreien Schmerzmitteln greifen – zum Beispiel Ibuprofen oder Paracetamol. „Schmerzmittel mit Acetyl-Salicyl-Säure (ASS) sollten Sie nach Möglichkeit nicht einnehmen, wenn Sie eine Alternative zur Hand haben. Denn der Wirkstoff beeinflusst die Blutgerinnung. Das kann stärkere Blutungen verursachen, falls bei der Behandlung ein Eingriff notwendig ist“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Ebenfalls wichtig: Bei akuten Zahnschmerzen sollten Sie auf Alkohol, Kaffee und Nikotin verzichten sowie sportliche Aktivitäten und Hitze vermeiden.

Hausmittel gegen Zahnschmerzen

Es gibt auch Hausmittel, die die Zahnschmerzen vorübergehend lindern können:

  • Kühlen Sie die betroffene Stelle mit einem Kühlpad oder Eisbeutel. Wickeln Sie ein Geschirrtuch oder Handtuch darum, um eine Unterkühlung der Haut zu vermeiden.
  • Nelken betäuben örtlich, wirken antibakteriell und entzündungshemmend. Sie können die Gewürznelken zum Beispiel lutschen oder leicht darauf herumkauen – danach wieder ausspucken. Achtung: Nelken können die Schleimhaut reizen. Verzichten Sie deshalb im Zweifelsfall lieber auf dieses Hausmittel, wenn ihre Mundschleimhaut empfindlich ist.
  • Bei einer Zahnfleischentzündung können Mundspülungen mit Tee helfen – zum Beispiel mit Salbei- oder Kamillentee. Dafür den Tee aufbrühen, ausreichend lange ziehen und abkühlen lassen. Dann können Sie ihn wie eine Mundspülung anwenden.
  • Auch Spülungen mit Salzlösung wirken antibakteriell. Lösen Sie dafür einen Teelöffel Salz in einem Glas mit warmem Wasser auf und spülen Sie Ihren Mund zwei bis drei Minuten damit.

Zahnschmerzen vorbeugen

Im besten Fall sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Um Beschwerden im Mund vorzubeugen, ist eine gründliche Mundhygiene besonders wichtig. Putzen Sie sich zweimal täglich für mindestens zwei Minuten mit einer fluoridhaltigen Zahncreme die Zähne. Vergessen Sie auch die Zahnzwischenräume nicht. Für die Zahnzwischenraumreinigung können Sie Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten verwenden. Zusätzliche ist es empfehlenswert, ein- bis zweimal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis durchführen zu lassen.


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Richtig handeln bei Zahnunfall

Neue Wartezimmer-Poster-Kampagne klärt auf

Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) hat eine neue Aufklärungskampagne zum Thema Zahnunfall für das Wartezimmer gestartet. Dafür stellt sie Zahnarztpraxen drei verschiedene Poster zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Plakatmotive machen Patientinnen und Patienten bildstark auf das Thema aufmerksam. Per QR-Code auf den Plakaten werden sie auf die Website der Präventionsinitiative „Rette Deinen Zahn“ geführt, wo sie praktische Handlungstipps erhalten, was bei einem Zahnunfall zu tun ist.

Hier können Sie die Poster für Ihr Wartezimmer kostenfrei herunterladen:

www.rette-deinen-zahn.de/downloadbereich

BLZK-Infomaterial zum Thema Zahnunfall

Auch die BLZK bietet verschiedene Infomaterialien zum Thema an. Im Pocket „Zahnunfall – was tun?“ finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt zusammengefasst und einfach erklärt. Für weiterführende Informationen werden sie per QR-Code zu den entsprechenden Seiten auf der BLZK-Patientenwebsite zahn.de geleitet. Die kleinen Pockets eignen sich ideal zum Auslegen im Wartezimmer.

Hier können Sie das Pocket „Zahnunfall – was tun?“ im Onlineshop bestellen:

https://shop.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_zahnunfall_pocket.html

Zusätzlich stellt die BLZK ein Faltkärtchen mit „Erste-Hilfe-Tipps“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ausgedruckt und zusammengefaltet passt es zum Beispiel gut in den Geldbeutel und ist so jederzeit griffbereit. Machen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gern auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Hier finden Sie das Zahnunfall-Faltkärtchen zum Herunterladen:

www.zahn.de/zahn/web.nsf/gfx/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf/$file/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf


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Ausgabestopp elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) des Anbieters SHC+CARE

Am 31. Januar 2025 wurde die BLZK vom Unternehmen SHC+CARE über einen vorübergehenden Ausgabestopp für elektronische Heilberufsausweise aufgrund einer technischen Schwachstelle informiert. Wir möchten Sie hiermit über dieses Schreiben in Kenntnis setzen:


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Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

+++ Update zu den Nachrichten vom 20. und 23.01.2025 +++

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) heraus. Der Angriff wurde laut D-Trust am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Weiter meldet die D-Trust, am 23. Januar 2025 sei ein Schreiben des Chaos Computer Clubs eingegangen, in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal einem „anonymen Sicherheitsforscher“ zuschreibe. Dieser habe nach eigenen Angaben Anfang Januar Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet und im Nachgang gelöscht, so dass den Betroffenen kein weiterer Schaden entstehe. Laut D-Trust werden die in dem Schreiben gemachten Aussagen aktuell ausgewertet.


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KI-Nutzung in der Zahnarztpraxis

Was es im neuen Jahr für Praxisinhaber zu beachten gilt

Wenn Sie in Ihrer Zahnarztpraxis Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) nutzen, sind Sie ab dem 2. Februar 2025 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Ihrem Praxis-Team ausreichende KI-Kompetenzen zu vermitteln.

Mit dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I und II der im letzten Jahr vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024) verbindlich.

Für Zahnarztpraxen, die KI-Anwendungen (wie zum Beispiel Microsoft Copilot oder ChatGPT oder auch spezifisch zahnmedizinisch ausgelegte Produkte) nutzen, bedeutet dies, dass sie nach Art. 4 KI-VO dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um ihrem Praxisteam die notwendige KI-Kompetenz zu vermitteln.

Die Bestimmung lautet:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Als KI-Kompetenz definiert die Verordnung die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten sachkundig einzusetzen, sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden, Art. 3 Nr. 56 KI-VO.

Zur Vermittlung der KI-Kompetenz empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Das Einführen einer internen Richtlinie, die die bei der Benutzung von KI einzuhaltenden rechtlichen und ethischen Standards festlegt,
  • Schulungen und Fortbildungen des Personals, da eine fortlaufende Weiterbildung des Personals erforderlich ist, um die KI-Kompetenz aufrechtzuerhalten,
  • Die Ernennung eines KI-Beauftragten, der die Maßnahmen konzipiert und überwacht. Dieser muss nicht identisch mit dem Datenschutzbeauftragten sein, da aber auch datenschutzrechtliche Fragen bei der KI-Kompetenz eine Rolle spielen, empfiehlt sich dies.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist abhängig vom Einsatzbereich der KI-Systeme, den Vorkenntnissen der einzelnen Personen des Praxispersonals und den Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis.

Die Missachtung der Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung von KI-Kompetenz ist nicht strafbewehrt. Ein Verstoß könnte aber in einem etwaigen Haftungsfalls negative Auswirkungen haben, da er als Verletzung der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten gewertet werden kann.

In jedem Fall gilt:

Die Entscheidung, wie und ob KI in der Praxis genutzt wird, sollte allein beim Praxisinhaber liegen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss klar sein, dass sie nicht eigenmächtig die Nutzung von KI-Systemen in der Praxis einführen oder ausbauen dürfen.


Ergänzende Informationen zum Rechtsrahmen und eine Checkliste zum Einsatz von KI in der zahnärztlichen Praxis finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.html


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07.02.2025 | Nachrichten
Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR

Melden Sie sich jetzt noch schnell für den 12. Februar an

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar ab 18.00 Uhr im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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06.02.2025 | Pressemeldungen
Was tun gegen Zahnschmerzen?

BLZK gibt Tipps zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar

München – Er kann pulsierend sein, stechend, ziehend oder pochend: Zahnschmerz. Es gibt verschiedene Ursachen dafür wie Karies, eine Wurzelentzündung oder Parodontitis. Aber zum Beispiel auch kaputte Füllungen, Kieferverspannungen oder Nasennebenhöhlenentzündungen stecken manchmal dahinter. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar Tipps, wie Sie die Beschwerden im Mund lindern können.

Wenn ein Zahn schmerzt, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis. Dann kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt abklären, was die Zahnschmerzen verursacht, und diese gegebenenfalls sofort behandeln. „Informieren Sie das Praxisteam schon am Telefon darüber, dass Sie Schmerzen haben. So bekommen Sie schnellstmöglich einen Termin. Bei unerträglichen Zahnschmerzen an Wochenenden oder Feiertagen steht immer ein zahnärztlicher Notdienst zur Verfügung. Sie finden ihn unter notdienst-zahn.de oder in der Tageszeitung“, so Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK.

Rezeptfreie Schmerzmittel

Damit die Schmerzen bis zum Zahnarztbesuch erträglich sind, können Sie zu rezeptfreien Schmerzmitteln greifen – zum Beispiel Ibuprofen oder Paracetamol. „Schmerzmittel mit Acetyl-Salicyl-Säure (ASS) sollten Sie nach Möglichkeit nicht einnehmen, wenn Sie eine Alternative zur Hand haben. Denn der Wirkstoff beeinflusst die Blutgerinnung. Das kann stärkere Blutungen verursachen, falls bei der Behandlung ein Eingriff notwendig ist“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Ebenfalls wichtig: Bei akuten Zahnschmerzen sollten Sie auf Alkohol, Kaffee und Nikotin verzichten sowie sportliche Aktivitäten und Hitze vermeiden.

Hausmittel gegen Zahnschmerzen

Es gibt auch Hausmittel, die die Zahnschmerzen vorübergehend lindern können:

  • Kühlen Sie die betroffene Stelle mit einem Kühlpad oder Eisbeutel. Wickeln Sie ein Geschirrtuch oder Handtuch darum, um eine Unterkühlung der Haut zu vermeiden.
  • Nelken betäuben örtlich, wirken antibakteriell und entzündungshemmend. Sie können die Gewürznelken zum Beispiel lutschen oder leicht darauf herumkauen – danach wieder ausspucken. Achtung: Nelken können die Schleimhaut reizen. Verzichten Sie deshalb im Zweifelsfall lieber auf dieses Hausmittel, wenn ihre Mundschleimhaut empfindlich ist.
  • Bei einer Zahnfleischentzündung können Mundspülungen mit Tee helfen – zum Beispiel mit Salbei- oder Kamillentee. Dafür den Tee aufbrühen, ausreichend lange ziehen und abkühlen lassen. Dann können Sie ihn wie eine Mundspülung anwenden.
  • Auch Spülungen mit Salzlösung wirken antibakteriell. Lösen Sie dafür einen Teelöffel Salz in einem Glas mit warmem Wasser auf und spülen Sie Ihren Mund zwei bis drei Minuten damit.

Zahnschmerzen vorbeugen

Im besten Fall sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Um Beschwerden im Mund vorzubeugen, ist eine gründliche Mundhygiene besonders wichtig. Putzen Sie sich zweimal täglich für mindestens zwei Minuten mit einer fluoridhaltigen Zahncreme die Zähne. Vergessen Sie auch die Zahnzwischenräume nicht. Für die Zahnzwischenraumreinigung können Sie Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten verwenden. Zusätzliche ist es empfehlenswert, ein- bis zweimal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis durchführen zu lassen.


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06.02.2025 | Nachrichten
Richtig handeln bei Zahnunfall

Neue Wartezimmer-Poster-Kampagne klärt auf

Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) hat eine neue Aufklärungskampagne zum Thema Zahnunfall für das Wartezimmer gestartet. Dafür stellt sie Zahnarztpraxen drei verschiedene Poster zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Plakatmotive machen Patientinnen und Patienten bildstark auf das Thema aufmerksam. Per QR-Code auf den Plakaten werden sie auf die Website der Präventionsinitiative „Rette Deinen Zahn“ geführt, wo sie praktische Handlungstipps erhalten, was bei einem Zahnunfall zu tun ist.

Hier können Sie die Poster für Ihr Wartezimmer kostenfrei herunterladen:

www.rette-deinen-zahn.de/downloadbereich

BLZK-Infomaterial zum Thema Zahnunfall

Auch die BLZK bietet verschiedene Infomaterialien zum Thema an. Im Pocket „Zahnunfall – was tun?“ finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt zusammengefasst und einfach erklärt. Für weiterführende Informationen werden sie per QR-Code zu den entsprechenden Seiten auf der BLZK-Patientenwebsite zahn.de geleitet. Die kleinen Pockets eignen sich ideal zum Auslegen im Wartezimmer.

Hier können Sie das Pocket „Zahnunfall – was tun?“ im Onlineshop bestellen:

https://shop.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_zahnunfall_pocket.html

Zusätzlich stellt die BLZK ein Faltkärtchen mit „Erste-Hilfe-Tipps“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ausgedruckt und zusammengefaltet passt es zum Beispiel gut in den Geldbeutel und ist so jederzeit griffbereit. Machen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gern auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Hier finden Sie das Zahnunfall-Faltkärtchen zum Herunterladen:

www.zahn.de/zahn/web.nsf/gfx/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf/$file/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf


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04.02.2025 | Nachrichten
Ausgabestopp elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) des Anbieters SHC+CARE

Am 31. Januar 2025 wurde die BLZK vom Unternehmen SHC+CARE über einen vorübergehenden Ausgabestopp für elektronische Heilberufsausweise aufgrund einer technischen Schwachstelle informiert. Wir möchten Sie hiermit über dieses Schreiben in Kenntnis setzen:


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30.01.2025 | Nachrichten
Datenschutzvorfall bei D-Trust: Angriff auf Antragsportal für elektronische Signatur- und Siegelkarten

+++ Update zu den Nachrichten vom 20. und 23.01.2025 +++

Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist Ziel eines Cyberangriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. D-Trust gibt unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) heraus. Der Angriff wurde laut D-Trust am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei seien „möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.”

Die BLZK bittet alle Mitglieder, die einen eHBA von D-Trust besitzen oder beantragt haben, um besondere Vorsicht gegenüber Phishing-Mails oder auch Anrufen, in denen persönliche Informationen abgefragt werden.

D-Trust erklärt zum Vorfall weiter:

„Nach Aufdecken des Angriffs hat D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.“

Weiter meldet die D-Trust, am 23. Januar 2025 sei ein Schreiben des Chaos Computer Clubs eingegangen, in dem der Verein die Verantwortung für den Angriff auf das Antragsportal einem „anonymen Sicherheitsforscher“ zuschreibe. Dieser habe nach eigenen Angaben Anfang Januar Daten aus dem Antragsbearbeitungssystem entwendet und im Nachgang gelöscht, so dass den Betroffenen kein weiterer Schaden entstehe. Laut D-Trust werden die in dem Schreiben gemachten Aussagen aktuell ausgewertet.


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29.01.2025 | Nachrichten
KI-Nutzung in der Zahnarztpraxis

Was es im neuen Jahr für Praxisinhaber zu beachten gilt

Wenn Sie in Ihrer Zahnarztpraxis Systeme künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) nutzen, sind Sie ab dem 2. Februar 2025 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Ihrem Praxis-Team ausreichende KI-Kompetenzen zu vermitteln.

Mit dem 2. Februar 2025 werden die Kapitel I und II der im letzten Jahr vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024) verbindlich.

Für Zahnarztpraxen, die KI-Anwendungen (wie zum Beispiel Microsoft Copilot oder ChatGPT oder auch spezifisch zahnmedizinisch ausgelegte Produkte) nutzen, bedeutet dies, dass sie nach Art. 4 KI-VO dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um ihrem Praxisteam die notwendige KI-Kompetenz zu vermitteln.

Die Bestimmung lautet:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Als KI-Kompetenz definiert die Verordnung die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten sachkundig einzusetzen, sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden, Art. 3 Nr. 56 KI-VO.

Zur Vermittlung der KI-Kompetenz empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Das Einführen einer internen Richtlinie, die die bei der Benutzung von KI einzuhaltenden rechtlichen und ethischen Standards festlegt,
  • Schulungen und Fortbildungen des Personals, da eine fortlaufende Weiterbildung des Personals erforderlich ist, um die KI-Kompetenz aufrechtzuerhalten,
  • Die Ernennung eines KI-Beauftragten, der die Maßnahmen konzipiert und überwacht. Dieser muss nicht identisch mit dem Datenschutzbeauftragten sein, da aber auch datenschutzrechtliche Fragen bei der KI-Kompetenz eine Rolle spielen, empfiehlt sich dies.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist abhängig vom Einsatzbereich der KI-Systeme, den Vorkenntnissen der einzelnen Personen des Praxispersonals und den Gegebenheiten in der Zahnarztpraxis.

Die Missachtung der Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen zur Schaffung und Aufrechterhaltung von KI-Kompetenz ist nicht strafbewehrt. Ein Verstoß könnte aber in einem etwaigen Haftungsfalls negative Auswirkungen haben, da er als Verletzung der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten gewertet werden kann.

In jedem Fall gilt:

Die Entscheidung, wie und ob KI in der Praxis genutzt wird, sollte allein beim Praxisinhaber liegen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss klar sein, dass sie nicht eigenmächtig die Nutzung von KI-Systemen in der Praxis einführen oder ausbauen dürfen.


Ergänzende Informationen zum Rechtsrahmen und eine Checkliste zum Einsatz von KI in der zahnärztlichen Praxis finden Sie bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/kuenstliche-intelligenz-in-der-zahnaerztlichen-praxis.html


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

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MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

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