BLZK-News

Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers. Lassen Sie sich also nicht von Angeboten täuschen, die vorgeben, externe Fachkräfte nähmen Ihnen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit oder die Umsetzungsarbeit ab.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Schulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

Schulungen in Präsenz oder online

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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Tag der Zahngesundheit: Gesund im Mund – von Anfang an

Was in der Schwangerschaft und den ersten Kinderjahren wichtig ist

München – Schon vor der Geburt beginnt die Prophylaxe für Kinderzähne. Denn wenn die werdende Mutter selbst auf eine gute Mundhygiene achtet, wirkt sich das auch positiv auf die Mundgesundheit ihres Kindes aus. Zum Tag der Zahngesundheit am 25. September gibt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) Tipps, wie sich Kinderzähne gut entwickeln und gesund bleiben.

Kinder sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern über das Thema Mundpflege richtig informiert sind und sich von Anfang an sorgfältig um ihre Zähne kümmern. Denn die Prophylaxe im Kindesalter ist der Grundstein für eine gute Mundgesundheit im Erwachsenenalter. Deshalb steht die Mundgesundheit in der Schwangerschaft und den ersten Kinderjahren beim diesjährigen Tag der Zahngesundheit am 25. September im Fokus. Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – von Anfang an“ finden bundesweit Veranstaltungen statt, die über dieses Thema sowie über die Mundgesundheit im Allgemeinen informieren. In Bayern findet die von der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) organisierte Zentralveranstaltung in diesem Jahr im Kulturhaus Milbertshofen in München statt.

Mundgesund durch die Schwangerschaft

„Durch die Hormonveränderungen steigt in der Schwangerschaft das Risiko für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Deshalb sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, gesunde Ernährung und gründliche Mundhygiene in dieser Zeit besonders wichtig. Da das Zahnfleisch bei Schwangeren stärker durchblutet und manchmal angeschwollen ist, ist in dieser Zeit eine weiche Bürste für die Zahnpflege zu empfehlen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Wer beim Putzen mit Übelkeit kämpft, sollte trotzdem versuchen, die Zähne vorsichtig zu reinigen. Dabei kann eine Bürste mit extraweichen Borsten und einem kleinen Kopf helfen – etwa eine Kinderzahnbürste. Falls das Putzen überhaupt nicht klappt, sollte der Mund zumindest mit antibakterieller Mundspüllösung ausgespült werden. Dauerhaft kann die Spülung das Zähneputzen jedoch nicht ersetzen. Wichtig zu wissen: Eine gründliche Mundhygiene kann das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen reduzieren.

Gesunde Zähne in den ersten Lebensjahren

Auch in den ersten Lebensjahren können Eltern viel dafür tun, um Zahnerkrankungen bei ihrem Nachwuchs vorzubeugen. „Beginnen Sie mit dem Zähneputzen, sobald der erste Milchzahn zu sehen ist. Verwenden Sie dafür eine weiche Kinderzahnbürste und eine reiskorngroße Menge fluoridierte Kinderzahnpasta. Ab dem zweiten Lebensjahr ist die Menge dann erbsengroß. Ab sechs Jahren sollte Ihr Kind Erwachsenenzahncreme benutzen. Nehmen Sie auch regelmäßig die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wahr. Dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat übernehmen, zeigt, wie wichtig die Mundgesundheit von Anfang an ist“, sagt Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK und Vorsitzende der LAGZ. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Kind Süßes nur im Anschluss an Hauptmahlzeiten und nicht über den Tag verteilt isst. Nach dem abendlichen Zähneputzen sollte es gar nichts mehr essen und keine zuckerhaltigen Getränke trinken.


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Kostenstrukturerhebung 2023

Befragung ausgewählter Zahnarztpraxen ab Oktober durch das Statistische Bundesamt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt ab Oktober 2024 eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2023 und hat das Ziel, die Einnahmen und dafür erforderlichen Aufwendungen in den Praxen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Ablauf der Befragung

Für zuverlässige und aktuelle Ergebnisse sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung in dem vorangegangenen Jahr teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Der Online-Fragebogen ist nach Erhalt innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2025 geplant.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung und Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter

www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter

www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.


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Ernährung und Zahnpflege bei Menschen mit Demenz

Kostenfreier Online-Vortrag für Pflegende und Interessierte

Am 25. September 2024 – dem Tag der Zahngesundheit – können pflegende Angehörige, professionell Pflegende und alle Interessierten von 16.30 bis 18.00 Uhr an einem kostenfreien Online-Vortrag zum Thema „Ernährung und Zahnhygiene bei Menschen mit Demenz“ teilnehmen. Organisiert wird die Veranstaltung im Rahmen der bayerischen Demenzwoche von der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken und der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege (LAGP). Den Vortrag hält Dr. Frank Hummel, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er betreut mit seiner Praxis rund 25 Pflegeeinrichtungen in München und Umgebung.

Wie geht Zahnpflege bei Demenzpatienten richtig?

Im Vortrag erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie die Zahnpflege bei Menschen mit Demenz richtig durchgeführt wird und welche Rolle eine gesunde Ernährung spielt. Dr. Frank Hummel vermittelt praxisnahes Wissen und geht auf die pflegerischen Aufgaben ein, die notwendig sind, um die Zahngesundheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Informieren Sie pflegende Angehörige in Ihrer Praxis

Machen Sie pflegende Angehörige, die in Ihre Praxis kommen, gern auf diese kostenfreie Online-Veranstaltung aufmerksam. Die Anmeldung ist per E-Mail an info@demenz-pflege-oberfranken.de oder telefonisch unter 0951/85512 möglich.


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65. Bayerischer Zahnärztetag: Schnell sein lohnt sich

Frühbucherrabatt gilt noch bis 18. September

Der Frühbucherrabatt für den Kongress Zahnärzte am 25. und 26. Oktober 2024 beim Bayerischen Zahnärztetag läuft noch bis zum 18. September. Außerdem lohnt sich ein Besuch mit dem gesamten Team – nicht nur in puncto Fortbildung: Wenn sich mehr als zwei Personen aus derselben Praxis anmelden, gibt es eine Gruppenermäßigung von 10 Prozent auf die Kongressgebühr.

Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?

Der Bayerische Zahnärztetag 2024 steht unter dem Leitmotiv „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Diese Fragestellung ermöglicht es, die gesamte Bandbreite der modernen Zahnheilkunde fokussiert abzubilden: von der Prävention über die Zahnerhaltung, die Endodontie, die Prothetik bis hin zur Chirurgie und Implantologie. Dementsprechend vielfältig ist das Spektrum der Vorträge. Wissenschaftlicher Partner ist 2024 die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET).

Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen

Neben dem zweitägigen Kongress Zahnärzte findet am Freitag, 25. Oktober, der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal statt. Hier stehen „Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen“ und damit das „Gewusst wie“ im Mittelpunkt.

Parallel zu den Vorträgen läuft im Tagungshotel The Westin Grand München eine Industrieausstellung.

Online-Anmeldung

www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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Umweltschutz im Fokus der Politik

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in unserem vorerst letzten Artikel der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ möchten wir Ihnen einige gesetzliche Vorgaben, Normen und Initiativen aufzeigen. Sie sind vor allem für größere Betriebe gedacht und dort teilweise vorgeschrieben. Auch wenn diese für Zahnarztpraxen nicht verpflichtend sind, kann es durchaus interessant sein, einen Blick hineinzuwerfen. Von offizieller Seite beschäftigen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit vor allem die Normen zum Energiemanagement (ISO 50001) und zum Umweltmanagement (ISO 14001), außerdem das Energieefizienzgesetz (EnEfG), das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie im Freistaat der Umwelt- und Klimapakt Bayern.


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12.09.2024 | Nachrichten
Nächster Halt: BuS-Dienst!

Aktualisierung der Kenntnisse im Arbeitsschutz: Die Fahrkarte ist nur fünf Jahre gültig!

Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitgeber, also auch jede Zahnarztpraxis in Bayern, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen.

Praxisinhabern bieten sich hierfür zwei Optionen:

  • Sie können entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragen (Regelbetreuung)
  • oder die sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (BuS-Dienst) wählen.

Was leistet der BuS-Dienst für die eigene Praxis?

Der externe Fachberater besucht die Praxis in regelmäßigen Abständen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die Bestellung entbindet den Praxisinhaber allerdings keineswegs von seinen Pflichten. Die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge bleibt immer in der Hand des Praxisinhabers. Lassen Sie sich also nicht von Angeboten täuschen, die vorgeben, externe Fachkräfte nähmen Ihnen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit oder die Umsetzungsarbeit ab.

Um diese Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich zu gestalten, hat die BLZK bereits vor 25 Jahren gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Präventionskonzept entwickelt. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenannte „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 verankert. Praxen mit bis zu 50 Mitarbeitenden können sich für diese Betreuungsform entscheiden.

Schulungen des Zahnarztes durch die BLZK

Der Arbeitgeber, im BuS-Dienst der BLZK Sicherheitsverantwortlicher genannt, muss sich über die zu erfüllenden Aufgaben informieren, die letztlich nur vor Ort in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden können. Dazu dienen die Kurse der eazf, der Fortbildungsakademie der BLZK. Für die Teilnahme am BuS-Dienst gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Sicherheitsverantwortliche an einer Erstschulung persönlich und in Präsenz teilnimmt.

Die Kenntnisse müssen spätestens alle fünf Jahre im Rahmen eines Aktualisierungskurses aufgefrischt werden. In den Schulungen werden die Informationen zur Arbeitssicherheit im QM Online der BLZK erläutert. Außerdem besteht die Möglichkeit für Verständnisfragen und zur Diskussion. Eine automatische Erinnerung durch die BLZK erfolgt jedoch nicht. Wie beim Strahlenschutz liegt auch hier die Erneuerung in der Verantwortung des Praxisinhabers.

Schulungen in Präsenz oder online

An der Aktualisierung kann man nur teilnehmen, wenn vorher eine Erstschulung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung absolviert wurde. Bei Präsenzveranstaltungen (Erstschulung oder Aktualisierung) wird die Teilnahmeerklärung vor Beginn vom Veranstalter ausgegeben. Passgenaue Lehrgänge der eazf bereiten die Praxisinhaber auf die Vorgaben des Arbeitsschutzes im Rahmen des BuS-Dienstes vor. Entsprechende Kurse sind mehrmals jährlich in München und Nürnberg als Präsenzveranstaltungen im Angebot. Wichtige Grundlagen werden wiederholt sowie vertieft und die rechtlichen Neuerungen thematisiert. Der Erfahrungsaustausch hat darüber hinaus in den Veranstaltungen ein starkes Gewicht.

Wer den Lehrgang nicht in Präsenz ausführen möchte, kann seine Kenntnisse im QM Online der BLZK erneuern. Unter qm.blzk.de loggen sich die Teilnehmer beim BuS-Dienst direkt unterhalb des persönlichen Profils ein (siehe Abbildung unten), um die Schulung online vorzunehmen. Für den Login benötigen Sie Ihre Mitgliedsnummer, die beispielsweise auf dem Versandetikett des BZB steht (Achtung: nicht auf dem des BZBplus!).


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11.09.2024 | Pressemeldungen
Tag der Zahngesundheit: Gesund im Mund – von Anfang an

Was in der Schwangerschaft und den ersten Kinderjahren wichtig ist

München – Schon vor der Geburt beginnt die Prophylaxe für Kinderzähne. Denn wenn die werdende Mutter selbst auf eine gute Mundhygiene achtet, wirkt sich das auch positiv auf die Mundgesundheit ihres Kindes aus. Zum Tag der Zahngesundheit am 25. September gibt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) Tipps, wie sich Kinderzähne gut entwickeln und gesund bleiben.

Kinder sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern über das Thema Mundpflege richtig informiert sind und sich von Anfang an sorgfältig um ihre Zähne kümmern. Denn die Prophylaxe im Kindesalter ist der Grundstein für eine gute Mundgesundheit im Erwachsenenalter. Deshalb steht die Mundgesundheit in der Schwangerschaft und den ersten Kinderjahren beim diesjährigen Tag der Zahngesundheit am 25. September im Fokus. Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – von Anfang an“ finden bundesweit Veranstaltungen statt, die über dieses Thema sowie über die Mundgesundheit im Allgemeinen informieren. In Bayern findet die von der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) organisierte Zentralveranstaltung in diesem Jahr im Kulturhaus Milbertshofen in München statt.

Mundgesund durch die Schwangerschaft

„Durch die Hormonveränderungen steigt in der Schwangerschaft das Risiko für Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Deshalb sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen, gesunde Ernährung und gründliche Mundhygiene in dieser Zeit besonders wichtig. Da das Zahnfleisch bei Schwangeren stärker durchblutet und manchmal angeschwollen ist, ist in dieser Zeit eine weiche Bürste für die Zahnpflege zu empfehlen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Wer beim Putzen mit Übelkeit kämpft, sollte trotzdem versuchen, die Zähne vorsichtig zu reinigen. Dabei kann eine Bürste mit extraweichen Borsten und einem kleinen Kopf helfen – etwa eine Kinderzahnbürste. Falls das Putzen überhaupt nicht klappt, sollte der Mund zumindest mit antibakterieller Mundspüllösung ausgespült werden. Dauerhaft kann die Spülung das Zähneputzen jedoch nicht ersetzen. Wichtig zu wissen: Eine gründliche Mundhygiene kann das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen reduzieren.

Gesunde Zähne in den ersten Lebensjahren

Auch in den ersten Lebensjahren können Eltern viel dafür tun, um Zahnerkrankungen bei ihrem Nachwuchs vorzubeugen. „Beginnen Sie mit dem Zähneputzen, sobald der erste Milchzahn zu sehen ist. Verwenden Sie dafür eine weiche Kinderzahnbürste und eine reiskorngroße Menge fluoridierte Kinderzahnpasta. Ab dem zweiten Lebensjahr ist die Menge dann erbsengroß. Ab sechs Jahren sollte Ihr Kind Erwachsenenzahncreme benutzen. Nehmen Sie auch regelmäßig die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen wahr. Dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat übernehmen, zeigt, wie wichtig die Mundgesundheit von Anfang an ist“, sagt Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK und Vorsitzende der LAGZ. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Kind Süßes nur im Anschluss an Hauptmahlzeiten und nicht über den Tag verteilt isst. Nach dem abendlichen Zähneputzen sollte es gar nichts mehr essen und keine zuckerhaltigen Getränke trinken.


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11.09.2024 | Nachrichten
Kostenstrukturerhebung 2023

Befragung ausgewählter Zahnarztpraxen ab Oktober durch das Statistische Bundesamt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt ab Oktober 2024 eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2023 und hat das Ziel, die Einnahmen und dafür erforderlichen Aufwendungen in den Praxen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Ablauf der Befragung

Für zuverlässige und aktuelle Ergebnisse sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung eine Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens 7 Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung in dem vorangegangenen Jahr teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Der Online-Fragebogen ist nach Erhalt innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2025 geplant.

Weitere Informationen

Die Ergebnisse dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Sie eröffnen aber auch den Praxen selbst die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte für Rationalisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen zu erkennen.

Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung und Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie unter

www.destatis.de/kme

Zum Erhebungsstart im Oktober finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen unter

www.destatis.de/kme-portal

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.


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05.09.2024 | Nachrichten
Ernährung und Zahnpflege bei Menschen mit Demenz

Kostenfreier Online-Vortrag für Pflegende und Interessierte

Am 25. September 2024 – dem Tag der Zahngesundheit – können pflegende Angehörige, professionell Pflegende und alle Interessierten von 16.30 bis 18.00 Uhr an einem kostenfreien Online-Vortrag zum Thema „Ernährung und Zahnhygiene bei Menschen mit Demenz“ teilnehmen. Organisiert wird die Veranstaltung im Rahmen der bayerischen Demenzwoche von der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken und der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege (LAGP). Den Vortrag hält Dr. Frank Hummel, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er betreut mit seiner Praxis rund 25 Pflegeeinrichtungen in München und Umgebung.

Wie geht Zahnpflege bei Demenzpatienten richtig?

Im Vortrag erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie die Zahnpflege bei Menschen mit Demenz richtig durchgeführt wird und welche Rolle eine gesunde Ernährung spielt. Dr. Frank Hummel vermittelt praxisnahes Wissen und geht auf die pflegerischen Aufgaben ein, die notwendig sind, um die Zahngesundheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Informieren Sie pflegende Angehörige in Ihrer Praxis

Machen Sie pflegende Angehörige, die in Ihre Praxis kommen, gern auf diese kostenfreie Online-Veranstaltung aufmerksam. Die Anmeldung ist per E-Mail an info@demenz-pflege-oberfranken.de oder telefonisch unter 0951/85512 möglich.


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03.09.2024 | Nachrichten
65. Bayerischer Zahnärztetag: Schnell sein lohnt sich

Frühbucherrabatt gilt noch bis 18. September

Der Frühbucherrabatt für den Kongress Zahnärzte am 25. und 26. Oktober 2024 beim Bayerischen Zahnärztetag läuft noch bis zum 18. September. Außerdem lohnt sich ein Besuch mit dem gesamten Team – nicht nur in puncto Fortbildung: Wenn sich mehr als zwei Personen aus derselben Praxis anmelden, gibt es eine Gruppenermäßigung von 10 Prozent auf die Kongressgebühr.

Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?

Der Bayerische Zahnärztetag 2024 steht unter dem Leitmotiv „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“. Diese Fragestellung ermöglicht es, die gesamte Bandbreite der modernen Zahnheilkunde fokussiert abzubilden: von der Prävention über die Zahnerhaltung, die Endodontie, die Prothetik bis hin zur Chirurgie und Implantologie. Dementsprechend vielfältig ist das Spektrum der Vorträge. Wissenschaftlicher Partner ist 2024 die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET).

Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen

Neben dem zweitägigen Kongress Zahnärzte findet am Freitag, 25. Oktober, der eintägige Kongress Zahnärztliches Personal statt. Hier stehen „Herausforderungen im Praxisalltag – moderne Lösungen“ und damit das „Gewusst wie“ im Mittelpunkt.

Parallel zu den Vorträgen läuft im Tagungshotel The Westin Grand München eine Industrieausstellung.

Online-Anmeldung

www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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02.09.2024 | Nachrichten
Umweltschutz im Fokus der Politik

Dr. Hummel in der BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

in unserem vorerst letzten Artikel der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ möchten wir Ihnen einige gesetzliche Vorgaben, Normen und Initiativen aufzeigen. Sie sind vor allem für größere Betriebe gedacht und dort teilweise vorgeschrieben. Auch wenn diese für Zahnarztpraxen nicht verpflichtend sind, kann es durchaus interessant sein, einen Blick hineinzuwerfen. Von offizieller Seite beschäftigen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit vor allem die Normen zum Energiemanagement (ISO 50001) und zum Umweltmanagement (ISO 14001), außerdem das Energieefizienzgesetz (EnEfG), das europäische Umweltmanagementsystem (EMAS), die EU-Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie im Freistaat der Umwelt- und Klimapakt Bayern.


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

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Ausbildungsnachweis ZFA

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