Elektronischer Heilberufsausweis
Die Bayerische Landeszahnärztekammer startete Mitte Juli 2020 das Antragsverfahren für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematik-Infrastruktur mit der ersten Anwendung des Online Rollout Stufe 1 – dem „Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)“ – benötigen Sie keinen HBA.
Erst mit der späteren Einführung der Anwendung „Qualifizierte elektronische Signatur (QES)“, mit der Zahnärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können und mit der weiteren Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“, bei der es um die sichere elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern geht, wird ein HBA notwendig.
eHBA Infoseite der BLZK
Weitere und fortlaufend aktualisierte Informationen über den Online Rollout stellt Ihnen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) online über https://www.kzvb.de/digitalisierung-ti/telematik-anbindung zur Verfügung. Dort sind auch Informationen zum elektronischen Praxisausweis (SMC-B) zu finden, den die KZVB ausgibt. Ebenso finden Sie über diesen Link Informationen zu anderen Komponenten der Telematik-Infrastruktur.
Adressänderung
Bitte melden Sie Adressänderungen bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Die BLZK erhält von dort automatisch eine Nachricht über Ihre neue Adresse.
BLZK-Beitrag
Die Kammer-Beiträge sind in der Beitragsordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer geregelt. Bei Fragen können Sie sich an die Mitgliederverwaltung der BLZK wenden.
Die BLZK bietet das Formular „SEPA-Lastschriftmandat für den Beitrag zur BLZK” an, das Sie der BLZK senden können.
Per E-Mail:
blzkmgv@blzk.de
Per Post:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Mitgliederverwaltung/Beitragswesen
Flößergasse 1
81369 München
Bitte melden Sie Änderungen der Bankverbindung auch bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Bitte fragen Sie bei Ihrem ZBV nach dem entsprechendem ZBV-Formular.
Bei Fragen zum Kammer-Beitrag können Sie sich an die Mitgliederverwaltung der BLZK wenden.
BLZK-Nummer
Sie finden Ihre BLZK-Nummer auf dem Adressaufkleber des Bayerischen Zahnärzteblatts (BZB). Bei Fragen können Sie sich an die Mitgliederverwaltung der BLZK wenden.
Sie sind Mitglied im Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Sie erhalten den Zahnarztausweis bei dem für Sie zuständigen ZBV. Die BLZK stellt keine Zahnarztausweise aus.
Bitte melden Sie den Verlust Ihres Zahnarztausweises bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Die Zahnarztausweise werden bei Verlust oder Kammerwechsel für ungültig erklärt. Die Verlustanzeige wird im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht.
Approbation und Berufsausübungserlaubnis
Tätigkeit als Vorbereitungs- oder Entlastungsassistent oder als angestellter Zahnarzt
Wenden Sie sich bitte an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB). Einen ersten Überblick können Sie sich unter www.blzk-compact.de verschaffen.
Schulungskoffer Ein Koffer voller Wissen: Mundpflege in der Pflege
Der Schulungskoffer versteht sich als „lernendes System“. Jedem Koffer liegt deshalb ein Feedback-Bogen bei, der freiwillig und anonym ausgefüllt werden kann. Er soll Aufschluss darüber geben, ob gegebenenfalls etwas am Inhalt des Koffers zu ergänzen oder zu verändern ist. Wenn Sie uns Rückmeldung geben möchten, schicken Sie den ausgefüllten Feedback-Bogen bitte per Post, Fax oder E-Mail an:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Patienten
Flößergasse 1
81369 München
Fax: 089/230211-137
E-Mail: prophylaxe@blzk.de
Zu jedem Schulungskoffer werden fünf identische Kuverts mitgeliefert. Sie beinhalten zahnmedizinische Broschüren, Infoblätter, Ratgeber mit Tipps für den Pflegealltag, Lernkarten zur richtigen Putztechnik und eine Liste mit Mundhygieneartikeln, die die Pflegenden bei der Beschaffung der erforderlichen Dentalprodukte unterstützen soll. Jeweils eines dieser Kuverts übergibt der Zahnarzt nach der Schulung an den Verantwortlichen der beratenen Einrichtung.
Für die Schulungsveranstaltungen wird folgender Ablauf empfohlen:
- Zunächst wird der Vortrag gehalten oder alternativ die vertonte Version abgespielt. Inklusive Zeit für die Diskussion ist dafür etwa eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) anzusetzen.
- Anschließend wird die Anwendung der empfohlenen Mundpflegehilfsmittel anhand des ebenfalls im Koffer enthaltenen Gebissmodells demonstriert. Mit praktischen Übungen und Zeit für die Diskussion wird dafür ebenfalls etwa eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) benötigt.
Die Schulungsaufgabe obliegt ausschließlich der Zahnärztin/dem Zahnarzt. Sie ist nicht delegierbar – zum Beispiel an zahnärztliches Fachpersonal.