Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Digitale Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Die rasante Entwicklung der Digitalisierung verändert nicht nur unseren Alltag, die Wirtschaft oder soziale Bereiche. Auch das gesamte Gesundheitswesen wird durch digitale Technologien revolutioniert. Zahlreiche zahnmedizinische Praxen haben digitale Verfahren bereits fest im Praxisablauf etabliert. Beginnend bei der Terminvereinbarung über die Diagnostik und Planung bis hin zur Behandlung selbst ermöglicht die Digitalisierung verbesserte Kommunikationen, mehr Behandlungskomfort, höhere Präzision und Sicherheit.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit Abrechnungsbeispielen aus dem Bereich der Digitalen Zahnheilkunde.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 12/2024 als PDF lesen (505 KB)


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Parodontologie

GOZ aktuell

Zahnärztinnen und Zahnärzte beschäftigt nach wie vor die Umsetzung der S3-Leitlinie zur PAR-Behandlung bei Privatpatienten. Im Jahr 2022 publizierte die Bayerische Landeszahnärztekammer einen Vorschlag, in dem die gesamte Behandlungsstrecke analogisiert wurde. Im gleichen Jahr veröffentlichte die Bundeszahnärztekammer ein Positionspapier zur gebührenrechtlichen Einordnung der S3-Leitlinie, in dem für die PAR-Leistungsstrecke konkrete Analogziffern benannt wurden. Beides widerstrebte sowohl den privaten Krankenversicherungen als auch den Beihilfestellen und führte zu erheblichen Erstattungsproblemen.

Zum Jahresende 2022 wurden im gemeinsamen „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen von BZÄK, PKV und Beihilfe“ mit den Vertretern der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eine Reihe von Beschlüssen zur Analogberechnung von Leistungen der Parodontaltherapie gefasst. Damit wurde die analoge Berechnungsfähigkeit für den überwiegenden Teil der PAR-Strecke anerkannt. Dennoch blieben sowohl Unklarheiten als auch Erstattungsschwierigkeiten, da infolge der verschiedenen Möglichkeiten auch die unterschiedlichsten Abrechnungswege genutzt wurden.

Hilfestellung bietet nun eine von der Bundeszahnärztekammer im Februar 2024 herausgegebene Stellungnahme, in der originäre und analoge Leistungen zur PAR-Behandlungsstrecke unter Berücksichtigung der S3-Leitlinie umfangreich dargestellt werden. Diese sollen eine konfliktfreie Erstattung gewährleisten.

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Artikel aus dem BZB 11/2024 als PDF lesen (850 KB)


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Minimalinvasive Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Minimalinvasive Verfahren nehmen im zahnmedizinischen Bereich einen immer größer werdenden Raum ein. Aufgrund technologischer Fortschritte und ausgereifter Behandlungskonzepte können in allen Bereichen der Zahnmedizin minimalinvasive Eingriffe durchgeführt werden. Die modernen Methoden sind nicht weniger effektiv als herkömmliche Behandlungen. Mit nichtinvasiven Ansätzen können natürliche Gewebe und Strukturen geschont, eine schnellere Heilung erzielt und oftmals auch die Angst der Patienten vor dem Zahnarztbesuch verringert werden.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über minimalinvasive Verfahren und deren Berechnungsmöglichkeiten.

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Artikel aus dem BZB 10/2024 als PDF lesen (398 KB)


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Frontzahntrauma

GOZ aktuell

Unfälle mit Zahnbeteiligung kommen in allen Altersgruppen vor und können weitreichende Folgen haben. Ein Frontzahntrauma beeinflusst sowohl Funktion als auch Ästhetik des Gebisses. Zahnhartsubstanz oder sogar der Zahnnerv können geschädigt werden, Zahnlockerungen und Zahnverschiebungen oder im schlimmsten Fall der vollständige Verlust eines Frontzahnes können eintreten. Das therapeutische Vorgehen bei einem Frontzahntrauma umfasst sämtliche Fachbereiche der Zahnmedizin.

Im Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer wird häufig nachgefragt, welche neuen zahnmedizinischen Maßnahmen als Analogleistungen berechnet werden können. Dieser Artikel informiert über die analoge Berechnung von Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit einem Frontzahntrauma. Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Aufgrund neuester wissenschaftlicher Entwicklungen und mithilfe modernster Behandlungsmethoden können in der Kieferorthopädie effektive Ergebnisse erzielt werden.

Spezielle Apparaturen und individuell angepasste Behandlungskonzepte machen es möglich, sowohl Zahn- oder Kieferfehlstellungen als auch ästhetische Beeinträchtigungen erfolgreich zu korrigieren.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer erläutert in diesem Beitrag Besonderheiten bei der Berechnung kieferorthopädischer Maßnahmen.

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Artikel aus dem BZB 7-8/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Prophylaxe/Kinderzahnheilkunde

GOZ aktuell

Die zahnärztliche Versorgung von Kindern unterscheidet sich signifikant von der von Erwachsenen. Der Umgang mit den sehr jungen Patientinnen und Patienten muss auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein und erfordert ein umfassendes Behandlungskonzept.

Von wesentlicher Bedeutung sind dabei Präventionsmaßnahmen, die eine bestmögliche Grundlage für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit formen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert über Besonderheiten bei Prophylaxe-Leistungen und Berechnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Untersuchungen und allgemeinen zahnärztlichen Maßnahmen bei Kindern.

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Artikel aus dem BZB 6/2024 als PDF lesen (202 KB)


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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