Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Ab 5. Dezember verlängerte Aufbewahrungsfristen

Zum 5. Dezember 2024 tritt eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Sofern Zahnarztpraxen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung in der Vergangenheit Abrechnungen von Leistungen und Sachkosten über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) vorgenommen haben, gilt zu beachten, dass sie über das Jahr 2024 hinaus gesetzlich verpflichtet sind, die Daten und Unterlagen für den Nachweis einer korrekten Durchführung und Abrechnung von Leistungen (notwendige Auftrags- und Leistungsdokumentation) bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren müssen. Die Aufbewahrungsfristen wurden verlängert.Bei Fragen wenden Sie sich bitte...


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