Referat Qualitätsmanagement
Arbeitsschwerpunkte des Referats sind die Ausarbeitung und Weiterentwicklung des QM-Systems, die Beratung bei Fragen zum Qualitäts-, Risiko- und Fehlermanagement sowie die Unterstützung bei der Konzipierung von Kursen in enger Abstimmung mit der eazf GmbH und dem Referat Praxisführung und Strahlenschutz.
Gesetzliche Vorgaben
Vertragszahnärzte sind nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) dazu verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Dabei ist zu beachten, dass der Bezugspunkt der QM-Anforderungen nicht der einzelne Vertragszahnarzt ist, sondern immer die zahnärztliche Einrichtung als solche.
Die neue QM-Richtlinie beinhaltet zusätzlich wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit, die ebenfalls zu den grundsätzlichen Anforderungen gehören.
QM-System der BLZK
Das Qualitätsmanagementsystem der BLZK gliedert sich in drei Bereiche: Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement und das Handbuch der BLZK mit Gesetzen und Rechtsverordnungen.
Das Referat Qualitätsmanagement entwickelte ein QM-System, das den Anforderungen aller Zahnarztpraxen entspricht, um die finanziellen und administrativen Belastungen für die Praxen möglichst gering zu halten. Dieses Qualitätsmanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und wird ständig an aktuelle gesetzliche Vorgaben angepasst.