Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Das Berichtsheft heißt jetzt Ausbildungsnachweis

Worauf es beim Führen des Nachweises ankommt – für Ausbildende und Auszubildende

Mit der „Gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wurden im Jahr 2022 verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft den Ausbildungsnachweis, früher als Berichtsheft bekannt. Er ist ein zentrales Element der Ausbildung und weit mehr als eine bloße Formalität. Auszubildende sind insbesondere verpichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dient nicht nur der...


mehr

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

Nachricht senden

Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

Nachricht senden

ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

Website besuchen

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3